Allgemeine Geschäftsbedingungen diebuerohelfer Doris M. Döbler-Schmid

 

1. Allgemeines, Vertragsparteien und Ausschluss AGB des Auftraggebers

Vertragsparteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber einerseits und der Büroservice "diebuerohelfer Doris M. Döbler-Schmid" (künftig diebuerohelfer).

Sämtliche Aufträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und den diebuerohelfer werden auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Dies gilt auch für alle künftigen Vertragsbedingungen, auch wenn bei einer zusätzlichen Beauftragung nicht ausdrücklich auf die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird. Erteilt der Auftraggeber unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Auftrag, so wird diesen bereits jetzt hiermit widersprochen, es sei denn diebuerohelfer haben diesen ausdrücklich zuvor schriftlich zugestimmt.

2. Unsere Dienstleistungen

Die Dienstleistungen der diebuerohelfer umfassen sämtliche Sekretariatsarbeiten, Übersetzungen, Adressverwaltung, Messeunterstützung, Telefonmarketing und Direktwerbung und sowie etwaige weitere Dienstleistungen nach Vereinbarung.

3. Termine und Fristen

Die Mitteilung von Terminen und Fristen stellen keine Fixtermine dar, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt nach bestem Ermessen.

Kommt es zu einer Verzögerung, weil der Auftragnehmer seinen Mitwirkungspflichten (siehe Ziff. 6), insbesondere der Hereingabe von Daten und Mitteilungen nicht nachkommt und können diebuerohelfer die Dienstleistung aus diesem Grunde nicht termingerecht erbringen, so hat der Auftraggeber kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten sowie auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.

4. Umfang des Auftrags

Der Umfang des Auftrags wird im Einzelfall konkret zwischen beiden Vertragsparteien vereinbart. diebuerohelfer erbringen die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen ihres Gewerbebetriebes.

diebuerohelfer, sind auch berechtigt, die vereinbarten Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten kommt hierdurch jedoch nicht zustande. Diese Dritten wären ggf. ausschließlich für diebuerohelfer im Rahmen eines gesonderten Vertrages tätig.

5. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote der diebuerohelfer sind stets unverbindlich und freibleibend. Verbindlich ist der Inhalt der Auftragsbestätigung. Aus dieser ergibt sich der Gegenstand und der Leistungsumfang sowie die Vergütung.

Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.

diebuerohelfer erbringen ihre Leistungen nur zur Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen seines Auftrages, den diebuerohelfer in alleiniger Verantwortung durchführen. diebuerohelfer übernehmen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, sondern lediglich für die Erbringung der Dienstleistung.

Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung hinsichtlich des Umfangs von den in dem Auftrag enthaltenen Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang, der von den diebuerohelfer erbracht wird, als vereinbart und ist von dem Auftraggeber zu bezahlen.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet alle erforderlichen Mitwirkungen seitens des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für diebuerohelfer unentgeltlich zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Vertragspflichten und umfassen z.B. die Abgabe alle erforderlichen Erklärungen, die Übergabe von Daten oder sonstige Mitwirkung im für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Maße.

Alle Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch, einwandfrei sein, insbesondere frei von Viren und schädlichen Programmen. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber den diebuerohelfer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden und stellt diebuerohelfer von allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen den diebuerohelfer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, damit diese den diebuerohelfer bei einem eventuellen Datenverlust jederzeit zur Verfügung gestellt werden können.

Erbringt der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand usw.) vom Auftraggeber selbst zu tragen.

7. Lieferung von Daten und Dienstleistungen

Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. diebuerohelfer haften nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten oder Lieferung der Dienstleistungen. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung von Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der diebuerohelfer beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung.

8. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Etwaige anfallende Kosten für Porto, Verpackung, Transportkosten (z.B. Kurierfahrten) und Versicherungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung. Die Rechnungssumme ist bei Überweisungen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als „Erhalt der Rechnung“ gilt ein Termin drei Werktage nach Rechnungsdatum.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diebuerohelfer über den Betrag verfügen können. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umständen, die den diebuerohelfer erst nach Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig oder vollständig zahlen wird, bzw. dass auf Grund einer Veränderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung gefährdet ist, sind diebuerohelfer berechtigt von dem Auftraggeber eine Vorschusszahlung oder Sicherheitsleistungen für alle aus dem Vertrag voraussichtlich entstehenden Forderungen, auch wenn diese noch nicht fällig sind, zu verlangen und bis zu deren Eingang die Erbringung oder Lieferung der vereinbarten Dienstleistungen zurück zu behalten oder einzustellen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemachten werden, nur berechtigt, wenn diebuerohelfer dem ausdrücklich schriftlich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

9. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

Es gelten die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthaltenen Vorschriften zum   Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Gelieferte Dienstleistungen oder etwaige erstellte Produkte wie z.B. Übersetzungen, Messekonzepte, Programme oder Dateien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der diebuerohelfer und unterliegen dem Urheberrecht der diebuerohelfer. Dies hat zur Folge, dass Produkte, die von den diebuerohelfer hergestellt wurden, weder vom Auftraggeber, noch von Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der diebuerohelfer kopiert, nachgedruckt oder vervielfältigt werden dürfen.  Der Verstoß gegen diese Urheberrechte wird strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.

Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass ihm für Daten und Produkte, welche den diebuerohelfer zur Erbringung ihrer Dienstleistungen übergeben werden, die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Gleiches gilt für Marken- oder Patentrechte sowie das Copyright Dritter. Werden diebuerohelfer wegen einer Verletzung insoweit in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber diebuerohelfer von jeglichen Ansprüchen und damit zusammenhängenden Kosten im Innenverhältnis frei.

10. Leistungsmängel, Haftung, höhere Gewalt

Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich und mit genauer Angabe der einzelnen Mängel bei den diebuerohelfer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.

Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche geltend ausdrücklich nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter, Krankheit usw.). Verzögerungen bei der Übermittlung von Leistungen oder von Mitteilungen infolge des Verschuldens des Zustellers sowie sonstige, unmittelbare oder mittelbare Schäden und Folgeschäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung der Leistungen entstehen. Es besteht insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige  Vermögensschäden des Auftraggebers.

Für das Eigentum des Auftraggebers, z.B. Datenträger, Briefpapier usw. wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, ausgenommen es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu.

Bei Nichteinhaltung der Termine hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Treten Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ein, so haften diebuerohelfer ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und die Frist wird angemessen verlängert.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz

diebuerohelfer und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Gleiches gilt für Mitarbeiter oder zur Erfüllung beigezogene Dritte. diebuerohelfer verpflichten sich ausdrücklich Dritte zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

diebuerohelfer sind stets bemüht, die ihnen überlassenen Daten bei deren Übertragung oder Verarbeitung vor unberechtigten Zugriffen Dritter und der Beschädigung oder Verlust durch schädliche Programme, wie z.B. Viren zu schützen. Ein jedoch bestehendes Restrisiko trotz Erbringung der üblichen Sorgfalt durch diebuerohelfer ist dem Auftraggeber bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.

12. Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht sich innerhalb von einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Der Widerruf ist schriftlich zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist.

diebuerohelfer sind jedoch berechtigt, die Ausführungen der Leistungen auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle des Widerrufs hat der Auftraggeber den diebuerohelfer jedoch die bis zum Eingang des Widerrufs erbrachten Dienstleistungen auf der Basis des widerrufenen Vertrages zu zahlen.

13. Kündigung

Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts berechtigt, den Auftrag jederzeit zu kündigen. In diesem Fall hat er die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Dienstleistungen an diebuerohelfer zu zahlen. Aufwendungen von durch diebuerohelfer beauftragter Dritter, sind vollständig an diebuerohelfer gegen Rechnungsnachweis des Dritten zu ersetzen. Im Fall der Kündigung übergeben diebuerohelfer dem Auftraggeber alle mit der Bearbeitung zusammenhängenden Dokumente, Daten und Leistungen im bis zum Zeitpunkt der Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand. Die von dem Auftraggeber überlassenen Daten und Dokument erhält dieser vollständig von den diebuerohelfer zurück.

diebuerohelfer sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist oder der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Die Beweislast hierfür tragen diebuerohelfer.

14. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte sich dieser AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr bleiben diese wirksam.

Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder Beseitigung der Lücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Willen der Vertragsparteien beim Vertragsschluss sowie Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

15. Sonstiges

Die Aufhebung, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unabdingbar der Schriftform. Dies gilt auch unabdingbar für die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung der vorstehenden Schriftformklausel.

16. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Donzdorf, bzw. das zuständige Gericht, in dessen Bezirk Donzdorf liegt.